
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Bin ich als (Zahn-)Arztpraxis gesetzlich dazu verpflichtet Notfalltrainings durchzuführen?
Eine gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Notfalltrainings in (zahn-)ärztlichen Praxen besteht nicht ausdrücklich.
Unter anderem stellt jedoch der G-BA folgende Anforderungen an (zahn-)ärztliche Praxen: "Arztpraxen müssen ein strukturiertes Notfallmanagement vorhalten, einschließlich geregelter Abläufe und regelmäßiger Schulungen." QM-Richtlinien des G-BA (§ 4 Abs. 2)
Bieten Sie BG-Kurse (Betriebsersthelfer) an?
Nein, wir bieten keine Erste-Hilfe Kurse der Berufsgenossenschaft an. Es gibt eine entsprechende Ausnahme für Heilberufe: Nach § 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 sind Praxen von der Pflicht befreit, da medizinisch ausgebildetes Personal als ausreichend qualifiziert gilt. Sie werden von der Berufsgenossenschaft somit als ständig Aus- und Fortgebildet angesehen.
Wie oft sollte ich ein Notfalltraining durchführen?
Eine (Zahn-)Arztpraxis sollte mindestens einmal jährlich ein medizinisches Notfalltraining durchführen. Um sicherzustellen, dass alle Teammitglieder auf dem neuesten Stand sind und in Notsituationen kompetent reagieren können, ist eine jährliche Auffrischung sinnvoll. Je nach Praxisgröße und Risikoprofil kann auch eine häufigere Schulung erforderlich sein.
Für alle anderen (nicht medizinischen) Betriebe gelten die gesetzlichen Vorgaben.
Mit welchen Kosten kann ich für ein Notfalltraining rechnen?
Die Kosten für ein PKNM-Notfalltraining richten sich maßgeblich nach zwei Kriterien:
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Ausgewähltes Modul / Module
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Anzahl der Teilnehmer:innen
Zu allen Kurspreisen kommen entsprechende An/Abfahrtkosten hinzu.
Eine Praxis mit 6 Teilnehmer:innen zahlt somit bei einer durchschnittlichen Anfahrt ca. 500€ zzgl. MwSt. für eine PKNM Basic Notfallschulung.
Welche Notfallausrüstung sollte ich in meiner Praxis vorhalten?
Prinzipiell gilt es eine klar strukturierte und gut durchdachte Notfallausrüstung vorzuhalten. Ob diese in Form eines Notfallrucksacks oder eines Koffers ist, bleibt Ihnen überlassen. Zu den wichtigsten Utensilien sowohl für Arztpraxen, als auch Zahnarztpraxen zählen:
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Blutdruckmessgerät und Stethoskop: Zur schnellen Diagnose von Kreislaufproblemen und zur Überwachung von Patienten in Notfällen.
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Atemwegsmanagement: Materialien wie Beatmungsbeutel, Guedeltuben und ggf. Supraglottische Atemwegshilfen (SGA)
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Sauerstofflasche oder Sauerstoffquelle
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Verbandsmaterial: Zur Wundversorgung bei Verletzungen, inklusive Sterilverbände, Pflaster und Druckverbände, Tourniquet.
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Auswahl an Notfallmedikamente
Grundsätzlich gilt: weniger ist mehr. Jedes Mitglied Ihres Teams muss im Notfall mit den vorgehaltenen Utensilien auskommen!
Wir machen uns außerdem stark dafür, die Verfügbarkeit von AEDs (Defibrillatoren) in medizinischen Einrichtungen zu erhöhen.
Muss ich einen AED vorhalten?
Nein - es gibt derzeit in Deutschland keine Verpflichtung, einen AED vorzuhalten.
Wir empfehlen Ihnen jedoch dringend, einen AED in Ihrer Einrichtung vorzuhalten. AEDs können während der Reanimation zuverlässig den vorliegenden Herzrhythmus analysieren und in kürzester Zeit den entsprechenden Strom zur Defibrillation abgeben. Neue AEDs bieten darüber hinaus häufig die Möglichkeit, ein Metronom als Taktgeber sowie ein Echtzeit-Feedback zur Qualitätskontrolle der Herzdruckmassage zu erhalten.
Besuchen Sie für Nähere Informationen gerne unseren Ausrüstungsbereich!